GERRIT-ENTERTAINMENT GMBH & CO. KG

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma G. & P. Schwendner GbR (nachfolgend G&P genannt) und einem Kunden abgeschlossen wird. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden.

Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung jedoch spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Waren oder Leistungen, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch Vorgaben oder Auftragsbestätigungen des Mieters sind ausgeschlossen, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Angebote:

  • Mündliche, schriftliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Aufträge:

  • Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Mieter wird diesem die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert.
  • Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können. Bilder auf der Website, im Katalog und anderen Medien sind nur ein Beispiel für das Aussehen eines Moduls.
  • Die Anlieferung bzw. Abholung des Mietgutes erfolgt zu ebener Erde und maximal bis zur ersten verschließbaren Tür.
  • Zu Werbezwecken werden bei unseren Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der Aufnahmen.

 

Rücktritt:

Der Mieter kann den Vertrag vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Abstandssumme zu zahlen:

– bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40% der Vertragssumme

– 29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme

– 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60% der Vertragssumme

– 6 Tage bis Veranstaltungsbeginn 85% der Vertragssumme

– am Veranstaltungstag + Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme

in Rechnung gestellt.

 

Haftung:

  • Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln; wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf ‚
    (z.B. Maschinenanleitung o.a.), so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand aussschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personal bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können.
  • Bei der Bereitstellung von Geräten, erhebt der Vermieter eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils
    angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält der Vermieter diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein. Eventuelle Nachberechnungen sind möglich.
  • Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch die GERRIT Personal stattfindet haftpflichtversichert.
  • Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig
    funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
  • Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.

 

Sonstige Pflichten:

  • Hüpfburgen und unsere anderen Module dürfen nicht ohne instruierte Aufsichtspersonen und entsprechende Technik betrieben werden!
  • Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.
  • Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
  • Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter.
  • Evtl. anfallende Maut Gebühren im Ausland trägt der Mieter! Diese werden von uns vorgelegt und nachträglich in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.
  • Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
  • Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/ Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von € 149,- netto pro Helfer fällig.
  • Inhalte, Konzepte und skizzierte Ideen sind branchenüblich geistiges Eigentum von GERRIT Event-Concept und unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die empfangende Partei. Eine Weiterleitung oder Verwendung des Konzeptes an/durch Dritte (andere Agenturen oder Zulieferer) außerhalb der internen Kommunikation der Partei ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

 

Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar oder per Scheck fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach abgeschlossenem Aufbau, noch vor Veranstaltungsbeginn in bar oder per Scheck unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Ausnahmen werden nicht gewährt.
  • Nach Absprache kann die Bezahlung auch per Überweisung (auf Rechnung) erfolgen. Die Überweisung ist innerhalb 7  Tage nach der Veranstaltung fällig.
  • Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
  • Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht  widersprechen.
  • Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Verkauf:

  • Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zur kompletten Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

 

Ansprüche des Bestellers bei Mängeln:

a) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, sind die Ansprüche des Bestellers nach Wahl des Lieferers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet vom Tage des Gefahrüberganges an.

Dabei wird vorausgesetzt, dass der Liefergegenstand nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder seine Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige, entfällt jegliche Gewährleistung.

 

b) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

 

c) Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem

Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,

ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nichtvorausgesetzt sind.

 

d) Nimmt der Besteller Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des

Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder vom Lieferanten nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.

Gerichtsstand:    Gerichtsstand ist Fulda.

Gültigkeit:

  • Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  • Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  • Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung unseres Unternehmens auf Erfüllung von Aufträgen, von Leistungen und Schadensersatzansprüchen.
  • Bei Betriebsstörungen, Streik, technischen Störungen, Krankheit der Mitarbeiter, oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dergleichen hat unser Unternehmen Anspruch auf die volle Bezahlung der gemieteten Artikel.